Du willst dein eigenes Business starten und deine Ideen endlich in die Tat umsetzen? Wenn du allein gründest, ist das Einzelunternehmen oft eine der ersten Rechtsformen, die dir auf dem Weg in die Selbstständigkeit begegnen. Und damit bist du in guter Gesellschaft: Allein 2024 gab es rund 2,1 Millionen Einzelunternehmer:innen in Deutschland.
Doch was steckt eigentlich hinter dieser Rechtsform? Und bedeutet „Einzelunternehmen“ wirklich, dass du ab sofort allein im stillen Kämmerlein vor dich hin arbeitest? In diesem Beitrag erfährst du, was ein Einzelunternehmen auszeichnet und welche Möglichkeiten es dir bietet. Du lernst, was es für deinen Geschäftsalltag, deine Haftung und deine Steuern bedeutet und wie es sich von Kleingewerbe und Kleinunternehmen unterscheidet. Außerdem erfährst du, wie dein Einzelunternehmen mit deinem Business wachsen kann und wann eine andere Rechtsform interessant werden könnte.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das einer einzigen natürlichen Person gehört. Als Einzelunternehmer:in führst du dein Business auf eigene Rechnung und trägst die Verantwortung dafür. Eine freiberufliche Texterin kann genauso ein Einzelunternehmen führen wie ein selbstständiger Berater, ein Handwerksbetrieb oder ein Onlineshop. „Einzelunternehmen“ beschreibt also nicht, was du anbietest oder wie groß dein Unternehmen ist. Entscheidend ist, dass es dir allein gehört.
Das bringt viel Freiheit, aber auch Verantwortung:
- Ohne weitere Gesellschafter:innen kannst du deine unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen und hast das Ruder in der Hand.
- Die Gewinne, die dein Unternehmen erwirtschaftet, stehen dir zu. Gleichzeitig trägst du aber auch mögliche Verluste und wirtschaftliche Risiken.
- Als Einzelunternehmer:in haftest du grundsätzlich unbeschränkt mit deinem Geschäfts- und Privatvermögen. Dein Unternehmen schützt dein Privatvermögen nicht auf dieselbe Weise wie eine Kapitalgesellschaft.
- Für die Gründung eines Einzelunternehmens musst du kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital mitbringen.
Einzelunternehmen heißt nicht Ein-Personen-Unternehmen
Das „Einzel“ bezieht sich nur darauf, wem das Unternehmen gehört. Du kannst dein Business allein führen oder ein ganzes Team beschäftigen. Wie verbreitet das ist, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts: 2024 hatten mehr als 129.000 der erfassten Einzelunternehmen mindestens zehn Mitarbeiter:innen.
Ein Einzelunternehmen lässt dir also viel Spielraum bei der Frage, wie du dein Business aufbaust. Gleichzeitig kann es rechtlich unterschiedlich aussehen. Welche Form für dein Unternehmen infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist.
Welche Arten von Einzelunternehmen gibt es?
Ob Texter:in am eigenen Schreibtisch, kleiner Onlineshop oder größerer Handelsbetrieb mit Team: Hinter all diesen Geschäftsmodellen kann ein Einzelunternehmen stecken. Trotzdem gelten für sie nicht automatisch dieselben Regeln. Entscheidend ist, was du mit deinem Business machst und wie es organisiert ist.
Am einfachsten lässt sich der Unterschied an drei Beispielen zeigen:
| Art des Einzelunternehmens | Beispiel | Was bedeutet das für dich? |
|---|---|---|
| Gewerbetreibende Einzelunternehmer:innen | Du betreibst einen Onlineshop oder ein Ladengeschäft mit kleinem Sortiment und wenigen Bestellungen. | Dein Business ist noch so überschaubar organisiert, dass du dafür keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb brauchst. Du musst dich deshalb nicht allein aufgrund deiner gewerblichen Tätigkeit ins Handelsregister eintragen. |
| Eingetragene Kaufleute (e.K.) | Dein Onlineshop wächst stark, beschäftigt mehrere Mitarbeitende, verwaltet ein größeres Warenlager und wickelt viele unterschiedliche Bestellungen und Geschäftsbeziehungen ab. | Dein Gewerbe hat eine Größe oder Komplexität erreicht, die eine kaufmännische Organisation erfordert. Dann giltst du nach § 1 HGB als Kaufmann bzw. Kauffrau und musst dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen. |
| Freiberufler:innen | Du arbeitest selbstständig als Autor:in, Journalist:in oder in einem anderen freien Beruf. | Deine Tätigkeit kann nach § 18 EStG als freiberuflich gelten. Dann betreibst du kein Gewerbe und zahlst auf diese Tätigkeit keine Gewerbesteuer. |
Gut zu wissen: Ob dein Einzelunternehmen als Handelsgewerbe gilt, hängt nicht allein von Umsatz oder Unternehmensgröße ab. Entscheidend ist, wie umfangreich und komplex dein Business organisiert ist. Eine kaufmännische Organisation kann zum Beispiel nötig werden, wenn du viele Bestellungen und Geschäftsvorgänge abwickelst, größere Warenbestände verwaltest, Mitarbeitende beschäftigst oder zahlreiche Geschäftsbeziehungen koordinierst.
Damit kennst du jetzt die drei wichtigsten Arten von Einzelunternehmen. Doch wie passen Begriffe wie Kleingewerbe und Kleinunternehmen ins Bild? Im nächsten Abschnitt erfährst du, was genau dahintersteckt und wie du die Begriffe voneinander unterscheidest.
Einzelunternehmen, Kleingewerbe und Kleinunternehmen: Was ist der Unterschied?
Einzelunternehmen, Kleingewerbe und Kleinunternehmen klingen zum Verwechseln ähnlich. Sie beschreiben aber ganz unterschiedliche Dinge. Während es beim Einzelunternehmen darum geht, wem dein Geschäft gehört, beziehen sich die anderen Begriffe zum Beispiel auf die Größe und Organisation deines Gewerbes oder auf die Umsatzsteuer.
Die wichtigsten Unterschiede siehst du hier auf einen Blick:
| Begriff | Was bedeutet er? | Worauf bezieht er sich? |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Du bist als natürliche Person alleinige:r Inhaber:in deines Unternehmens. | Inhaberschaft und Unternehmensstruktur |
| Kleingewerbe | Du betreibst ein Gewerbe, das aufgrund seiner Art und seines Umfangs keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. | Größe und Organisation deines Gewerbes |
| Kleinunternehmer:in | Für deine Umsätze gilt die Kleinunternehmerregelung. | Umsatzsteuer |
| Freiberufler:in | Du übst eine selbstständige Tätigkeit aus, die steuerlich als freiberuflich anerkannt wird. | Art deiner Tätigkeit |
| Eingetragene Kaufleute (e.K.) | Du betreibst ein Handelsgewerbe und bist als Einzelkaufmann oder -kauffrau im Handelsregister eingetragen. | Handelsrecht |
Ein Business, mehrere Bezeichnungen
Wie diese Begriffe zusammenspielen, verstehst du am besten an einem Beispiel: Stell dir vor, du eröffnest allein einen kleinen Onlineshop für Kerzen. Damit bist du Einzelunternehmer:in. Bleibt dein Gewerbe so überschaubar, dass du keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb brauchst, führst du zugleich ein Kleingewerbe. Erfüllst du zusätzlich die Umsatzgrenzen aus § 19 UStG, kannst du außerdem Kleinunternehmer:in sein.
Du kannst gleichzeitig Einzelunternehmer:in und Kleinunternehmer:in sein und ein Kleingewerbe führen. Die drei Begriffe beschreiben unterschiedliche Aspekte deines Unternehmens.
Einzelunternehmen und Kleinunternehmen sind nicht dasselbe: Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Rechtsform. Sie regelt ausschließlich die Umsatzsteuer. Seit 2025 kannst du sie nutzen, wenn dein Gesamtumsatz im vorherigen Kalenderjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.
Damit sind die wichtigsten Begriffe rund um Einzelunternehmen geklärt. Doch was bedeutet es eigentlich im Geschäftsalltag, dein Unternehmen allein zu führen?
Wie funktioniert ein Einzelunternehmen im Geschäftsalltag?
Als Einzelunternehmer:in hast du viel Freiheit, wie du dein Unternehmen tagtäglich führst und gestaltest. Gleichzeitig trägst du allein die Verantwortung für deine Entscheidungen und ihre wirtschaftlichen Folgen:
- Du bestimmst, wohin sich dein Geschäft entwickelt: Welche Produkte möchtest du verkaufen? Wie gestaltest du deine Preise? Investierst du in neue Technik, erweiterst du dein Sortiment oder steckst du mehr Budget ins Marketing? Da du keine Mitgesellschafter:innen hast, kannst du solche unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen. Bleibt der gewünschte Erfolg aus, trägst du allerdings auch die Verantwortung dafür.
- Gewinne und Verluste liegen bei dir: Erwirtschaftet dein Einzelunternehmen einen Gewinn, musst du diesen nicht mit anderen Gesellschafter:innen teilen. Die andere Seite gehört aber genauso dazu: Du trägst auch Verluste und finanzielle Verpflichtungen deines Unternehmens selbst.
- Dein Einzelunternehmen kann mit dir wachsen: Du musst weder dauerhaft allein arbeiten noch dein Business klein halten. Du kannst Mitarbeitende einstellen, Aufgaben abgeben und dein Unternehmen Schritt für Schritt ausbauen. Auch dein Geschäftsmodell lässt dir viel Spielraum. Du kannst beispielsweise einen Handwerksbetrieb oder ein Beratungsunternehmen führen, kreative Dienstleistungen anbieten oder deinen eigenen Onlineshop eröffnen.
Du siehst: Wie groß dein Einzelunternehmen wird und welchen Weg du damit einschlägst, liegt zu einem großen Teil in deiner Hand. Diese Freiheit hat allerdings auch eine wichtige Kehrseite: Als Einzelunternehmer:in haftest du grundsätzlich persönlich.
Wie haftest du als Einzelunternehmer:in?
Anders als bei einer GmbH oder UG ist deine Haftung bei einem Einzelunternehmen grundsätzlich nicht auf dein Geschäftsvermögen beschränkt. Als Einzelunternehmer:in haftest du stattdessen mit deinem Geschäfts- und Privatvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Zum Geschäftsvermögen gehören vereinfacht gesagt Vermögenswerte, die deinem Unternehmen zugeordnet sind, zum Beispiel Waren oder betriebliche Ausstattung. Dein Privatvermögen umfasst dagegen deine persönlichen Vermögenswerte, etwa privates Geld oder andere private Besitztümer.
Am einfachsten lässt sich das an einem Beispiel erklären: Stell dir vor, du bestellst Waren für deinen Onlineshop und vereinbarst mit deinen Lieferant:innen, die Rechnung später zu bezahlen. Hast du bei Fälligkeit nicht genug Geld auf deinem Geschäftskonto, verschwindet die offene Forderung nicht einfach. Du haftest vielmehr persönlich. Das heißt, auch dein Privatvermögen kann für betriebliche Verbindlichkeiten herangezogen werden.
Tipp: Gerade wenn dein Unternehmen wächst, du größere Investitionen planst oder höhere finanzielle Verpflichtungen eingehst, kann auch dein persönliches finanzielles Risiko steigen. Deshalb lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob dein Einzelunternehmen noch zu deinen Zielen passt oder eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung interessanter wird.
Die persönliche Haftung ist allerdings nur eine Folge davon, dass du und dein Einzelunternehmen rechtlich eng miteinander verbunden sind. Diese Verbindung spielt auch bei der Besteuerung eine wichtige Rolle.
Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmen?
Welche Steuerarten für dich als Einzelunternehmer:in relevant sind, hängt vor allem davon ab, ob du gewerblich oder freiberuflich arbeitest und wie hoch deine Umsätze und Gewinne sind. Die wichtigsten Steuerarten findest du hier auf einen Blick:
| Steuerart | Was bedeutet das für dich? |
|---|---|
| Einkommensteuer | Den Gewinn aus deinem Einzelunternehmen versteuerst du über deine persönliche Einkommensteuer. Bei einem Gewerbebetrieb zählt er zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, bei einer freiberuflichen Tätigkeit zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. |
| Gewerbesteuer | Betreibst du ein Gewerbe, kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. Für Einzelunternehmer:innen gilt nach § 11 GewStG ein Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Auf eine freiberufliche Tätigkeit fällt grundsätzlich keine Gewerbesteuer an. |
| Umsatzsteuer | Verkaufst du Waren oder Dienstleistungen, spielt grundsätzlich auch die Umsatzsteuer eine Rolle. Erfüllst du die Voraussetzungen aus § 19 UStG, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. |
Auch bei der Buchführung kommt es darauf an, wie dein Geschäft aufgestellt ist. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kannst du deinen Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Für bestimmte gewerbliche Unternehmen gelten dagegen weitergehende Buchführungspflichten.
Damit zeigt sich auch hier das Grundprinzip des Einzelunternehmens: Du genießt viel unternehmerische Freiheit, trägst aber auch die Verantwortung für dein Business. Welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Einzelunternehmen?
Kurze Wege, viel Entscheidungsfreiheit und ein unkomplizierter Einstieg machen das Einzelunternehmen für viele Gründer:innen attraktiv. Dafür trägst du dein Unternehmen auch wirtschaftlich selbst. Ob diese Kombination zu dir passt, hängt deshalb stark von deinen Plänen und den Anforderungen deines Unternehmens ab. Die wichtigsten Vor- und Nachteile siehst du hier auf einen Blick:
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Vergleichsweise einfache Gründung mit weniger Formalitäten als bei Kapitalgesellschaften | Persönliche Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen |
| Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital | Finanzielle Risiken und Verluste trägst du selbst |
| Volle Entscheidungsfreiheit ohne Mitgesellschafter:innen | Weitere Eigentümer:innen lassen sich nicht ohne Änderung der Unternehmensstruktur beteiligen |
| Gewinne stehen dir allein zu | Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung können eingeschränkter sein |
| Häufig weniger formale Anforderungen als bei Kapitalgesellschaften | Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es grundsätzlich keine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen |
Vor allem zwei Fragen helfen dir dabei, diese Punkte für dein eigenes Unternehmen einzuordnen:
- Wie wichtig ist dir unternehmerische Unabhängigkeit?
- Und wie hoch sind die finanziellen Risiken, die du mit deinem Geschäft eingehst?
Möchtest du allein entscheiden und hält sich dein finanzielles Risiko in einem für dich passenden Rahmen, können die einfache Struktur und große Entscheidungsfreiheit besonders attraktiv sein. Steigen dagegen deine finanziellen Verpflichtungen oder möchtest du weitere Personen an deinem Unternehmen beteiligen, fallen die Nachteile stärker ins Gewicht.
Zum Weiterlesen: Du möchtest genauer abwägen, ob ein Einzelunternehmen die richtige Wahl für dich ist? Im Shopify-Ratgeber erfährst du mehr über die Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmens.
Wie gründest du ein Einzelunternehmen?
Du möchtest mit deinem eigenen Einzelunternehmen loslegen? Dieser kurze Überblick zeigt dir, was grundsätzlich auf dich zukommt:
- Ordne deine Tätigkeit ein: Kläre zuerst, ob du ein Gewerbe betreibst oder freiberuflich tätig bist. Davon hängt ab, welche weiteren Schritte für dich relevant sind.
- Melde dein Gewerbe an: Startest du eine gewerbliche Tätigkeit, musst du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
- Melde dich beim Finanzamt: Für die steuerliche Erfassung übermittelst du den entsprechenden Fragebogen elektronisch über ELSTER.
- Prüfe, ob ein Handelsregistereintrag nötig ist: Führst du ein Handelsgewerbe, musst du dein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Bei kleineren Gewerbebetrieben und freiberuflichen Tätigkeiten ist das nicht automatisch erforderlich.
- Kläre die Anforderungen deiner Branche: Je nach Tätigkeit können weitere Genehmigungen, Kammermitgliedschaften oder Versicherungen relevant sein. Prüfe deshalb, welche Vorgaben speziell für dein Business gelten.
Zum Weiterlesen: Du suchst eine ausführliche Anleitung, um dein Einzelunternehmen zu gründen? Unser Shopify-Ratgeber begleitet dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Und keine Sorge: Mit der Gründung legst du dich nicht für immer auf diese Rechtsform fest. Wenn dein Geschäft wächst und sich deine Anforderungen verändern, kannst du neu prüfen, welche Unternehmensstruktur zu deinen Plänen passt.
Wann kann eine andere Rechtsform sinnvoll werden?
Ein Einzelunternehmen muss keine Zwischenlösung auf dem Weg zu einer „größeren“ Rechtsform sein. Du kannst damit langfristig erfolgreich arbeiten, dein Business ausbauen und Mitarbeitende beschäftigen. Doch wie alles im Leben kann sich auch dein Unternehmen – und die Anforderungen an deine Rechtsform – verändern.
Es lohnt sich deshalb, deine Rechtsform regelmäßig neu zu prüfen. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn du:
- größere finanzielle oder rechtliche Risiken eingehst, weil du mehr investierst, größere Warenbestände aufbaust oder langfristige Verpflichtungen übernimmst,
- dein Unternehmen künftig mit anderen teilen möchtest, zum Beispiel mit Geschäftspartner:innen oder Investor:innen,
- dein Business stärker von deinem Privatvermögen trennen möchtest, um dein persönliches finanzielles Risiko zu begrenzen,
- mehr Kapital für dein Wachstum brauchst und deine Finanzierung dadurch komplexer wird,
- dein Unternehmen später weitergeben oder verkaufen möchtest und deshalb frühzeitig die passenden Strukturen schaffen willst.
In solchen Situationen können Kapitalgesellschaften wie eine UG oder GmbH interessant werden. Sie bringen andere Möglichkeiten und Haftungsregeln mit sich, aber auch neue Anforderungen und Formalitäten.
Übrigens: Eine feste Umsatz- oder Gewinngrenze, ab der du dein Einzelunternehmen gegen eine andere Rechtsform eintauschen solltest, gibt es nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild. Wie hoch ist dein unternehmerisches Risiko? Wie möchtest du dein Unternehmen finanzieren und weiterentwickeln? Wer soll daran beteiligt sein? Und welche steuerlichen und organisatorischen Folgen hätte eine andere Rechtsform für dich?
Deine Rechtsform darf also genauso mit deinem Business wachsen wie dein Unternehmen selbst. Ob das Einzelunternehmen aktuell zu deinen Plänen passt, kannst du anhand einiger grundlegender Fragen einschätzen.
Ist ein Einzelunternehmen das Richtige für dich?
Bei der Wahl deiner Rechtsform zählt nicht nur, wie dein Geschäft heute aussieht. Überlege auch, was du in den nächsten Jahren damit vorhast. Die folgenden Fragen helfen dir dabei, das Einzelunternehmen für deine Situation einzuordnen:
- Wer soll dein Unternehmen besitzen? Möchtest du alleinige:r Inhaber:in bleiben oder planst du, später Geschäftspartner:innen oder Investor:innen aufzunehmen?
- Welche Risiken bringt dein Geschäftsmodell mit sich? Überlege, welche finanziellen Verpflichtungen du eingehst und welche Folgen es für dich hätte, wenn dein Business diese nicht erfüllen kann.
- Wie möchtest du dein Wachstum finanzieren? Reichen deine eigenen Mittel und klassische Finanzierungen aus oder möchtest du später Kapital von Investor:innen aufnehmen?
- Wie soll dein Unternehmen in einigen Jahren aussehen? Möchtest du dauerhaft allein über die Richtung entscheiden oder könnte eine komplexere Unternehmensstruktur für deine Pläne wichtig werden?
- Wie wichtig ist dir eine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen? Gerade bei größeren finanziellen Risiken kann diese Frage stärker ins Gewicht fallen.
Du musst also nicht nur entscheiden, welche Rechtsform den einfachsten Start ermöglicht. Entscheidend ist, welche Struktur zu deinem Geschäftsmodell, deinen Risiken und deinen langfristigen Plänen passt.
Fazit: Ein Einzelunternehmen heißt nicht, dass du allein arbeiten musst
Ein Einzelunternehmen zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass eine Person das Unternehmen besitzt und führt. Als Einzelunternehmer:in entscheidest du selbst, wohin sich dein Business entwickelt, und die Gewinne stehen dir zu. Gleichzeitig trägst du die wirtschaftliche Verantwortung und haftest grundsätzlich auch mit deinem Privatvermögen.
Das bedeutet aber nicht, dass dein Geschäft klein bleiben muss. Du kannst allein starten, später Mitarbeitende einstellen und dein Unternehmen Schritt für Schritt ausbauen.
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FAQ: Was ist ein Einzelunternehmen?
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen gehört einer einzigen natürlichen Person. Als Einzelunternehmer:in führst du dein Geschäft selbst, triffst die unternehmerischen Entscheidungen und erhältst die Gewinne. Gleichzeitig trägst du die wirtschaftlichen Risiken und haftest grundsätzlich mit deinem Geschäfts- und Privatvermögen.
Ist ein Einzelunternehmen eine Rechtsform?
Ja. Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform für Unternehmen mit einem/einer einzigen Inhaber:in. Dabei kann es unterschiedliche Ausprägungen geben. Du kannst beispielsweise freiberuflich oder gewerblich tätig sein oder dein Unternehmen als eingetragene:r Kaufmann bzw. Kauffrau führen.
Ist ein Einzelunternehmen automatisch ein Kleingewerbe?
Nein. Ein Einzelunternehmen kann ein Kleingewerbe sein, muss es aber nicht. Führst du ein überschaubares Gewerbe, für das du keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb brauchst, handelt es sich in der Regel um ein Kleingewerbe. Wird dein Business dagegen so umfangreich oder komplex, dass du deine Geschäftsabläufe kaufmännisch organisieren musst, kann es als Handelsgewerbe gelten. In beiden Fällen kannst du Einzelunternehmer:in sein.
Bist du mit einem Einzelunternehmen automatisch Kleinunternehmer:in?
Nein. „Einzelunternehmen“ beschreibt lediglich deine Unternehmensform. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft dagegen die Umsatzsteuer. Du kannst also Einzelunternehmer:in sein, ohne die Kleinunternehmerregelung zu nutzen.
Kann ein Einzelunternehmen Mitarbeitende haben?
Ja, das ist kein Problem. „Einzel“ bedeutet lediglich, dass eine Person das Unternehmen besitzt. Du kannst als Einzelunternehmer:in Mitarbeitende einstellen und dein Team vergrößern, wenn dein Geschäft wächst.
Brauchst du für ein Einzelunternehmen Startkapital?
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital brauchst du nicht. Wie viel Geld du tatsächlich für den Start benötigst, hängt aber von deinem Geschäftsmodell und deinen geplanten Ausgaben ab.
Kann ein Einzelunternehmen mehrere Inhaber:innen haben?
Nein. Ein Einzelunternehmen hat immer genau eine:n Inhaber:in. Möchtest du dein Unternehmen gemeinsam mit anderen Personen besitzen, brauchst du dafür eine andere passende Rechtsform.
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