Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz für dein Unternehmen

Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz für dein Unternehmen

Wenn du dich selbstständig machst, läuft idealerweise im Betriebsalltag alles glatt und du verrichtest dein Tagwerk ganz ohne unangenehme Zwischenfälle wie Sach- oder gar Personenschäden. Weil die Realität leider manchmal ganz anders aussieht, sollten Gründer:innen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Doch was genau verbirgt sich hinter dem leicht sperrigen Begriff eigentlich? Welche Leistungen bietet eine Betriebshaftpflicht – und welche nicht?

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) lässt sich gut mit der privaten Haftpflichtversicherung vergleichen. Wenn du als Privatperson einem oder einer Dritten einen Sach- oder Personenschaden zufügst, haftest du definitionsgemäß durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit deinem Privatvermögen. Dem soll die Haftpflichtversicherung vorbeugen und im Schadensfall für den Schuldner bzw. die Schuldnerin einspringen.

Wann lohnt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift beispielsweise, wenn Schäden im Geschäftsalltag entstehen. Die Haftung bezieht sich meistens auf das Stammkapital. Je nach Rechtsform haften aber auch Unternehmer:innen mit ihrem Privatvermögen. Das wäre vor allem bei den Personengesellschaften wie zum Beispiel der GbR und der UG der Fall. Hier lohnt sich eine Betriebshaftpflicht besonders.

Die Versicherung bewahrt dich auch vor Schadensersatzansprüchen, die durch die berufliche Tätigkeit deiner Mitarbeiter:innen verursacht wurden. Aus diesem Grund besitzt nahezu jedes Unternehmen, das über Angestellte verfügt, auch eine Betriebshaftpflicht.

Die folgenden Personengruppen sind mitversichert:

  • Angestellte
  • Aushilfskräfte
  • Minijobber
  • Werkstudent:innen
  • Praktikant:innen
  • Reinigungskräfte (u. U.)
  • Subunternehmer:innen (u. U.)

Haftpflichtversicherungen je Berufsgruppe

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es noch weitere Haftpflichtversicherungen, die mitunter Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung abdecken. Wir zeigen dir, welche Haftpflichtversicherungen für welche Berufsgruppen sinnvoll oder sogar Pflicht sind und wann eine gesonderte Betriebshaftpflichtversicherung Sinn macht.

Berufsgruppe Berufshaftpflicht Vermögenshaftpflicht Betriebshaftpflicht
Rechtsanwälte/-innen eher nicht nötig Pflicht, Bundesgesetz Über Vermögenshaftpflicht
Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eher nicht nötig Pflicht, Bundesgesetz Über Vermögenshaftpflicht
Unternehmensberater:innen eher nicht nötig sinnvoll Über Vermögenshaftpflicht
Ärzte/-innen Pflicht, Bundesgesetz unnötig Mit Angestellten u. U. Pflicht, mindestens empfehlenswert
Apotheker:innen Pflicht, Bundesgesetz unnötig Für Betreiber:innen einer Apotheke Pflicht
Pflegekräfte Für Selbstständige empfehlenswert; bei Angestellten u. U. Diensthaftpflicht unnötig Mit Angestellten empfehlenswert
Sicherheitsunternehmen sinnvoll Pflicht, Bundesgesetz Mit Angestellten empfehlenswert
Handwerker:innen sinnvoll unnötig Mit Angestellten empfehlenswert
Friseure/-innen sinnvoll unnötig Mit Angestellten empfehlenswert
Restaurantfachpersonal unnötig unnötig im Betrieb sinnvoll
Einzelhandelsfachpersonal unnötig unnötig im Betrieb sinnvoll

Was deckt die Betriebshaftplichtversicherung ab – und was nicht?

Welche Leistungen eine Betriebshaftpflicht umfasst, hängt natürlich von der Ausgestaltung der jeweiligen Police und somit vom Einzelfall ab. Es gibt jedoch eine Reihe von Positionen, die eine Betriebshaftpflicht in jedem Fall abdecken sollte. Ebenso lassen sich Dinge ableiten, die nicht durch eine BHV geschützt sind.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor:

  • Sach- und Personenschäden an Dritten und sich daraus ergebende Vermögensschäden
  • Unberechtigten Ansprüchen
  • Haftung bei einfacher bis grober Fahrlässigkeit
  • Kosten durch Gutachter:innen und Sachverständige

Nicht versichert sind:

  • Echte Vermögensschäden (verursacht z. B. durch planende, prüfende, beratende oder gutachterliche Tätigkeit)
  • Schäden verursacht durch die Nichteinhaltung von Fristen, Terminen oder Kostenvoranschlägen
  • Vorsätzliche und/oder strafrechtliche Schadensersatzansprüche
  • Schäden am eigenen Unternehmen

Du siehst also, dass eine Betriebshaftpflicht allein keinen vollumfänglichen Schutz bietet. Um auch im Falle von reinen Vermögensschäden abgesichert zu sein, bedarf es zum Beispiel einer zusätzlichen Vermögensschadenhaftpflicht, auch Berufshaftpflicht genannt. Die Betriebshaftpflicht würde nur für Vermögensschäden aufkommen, die sich aus Personen- oder Sachschäden ergeben – beispielsweise für Behandlungskosten des bzw. der Geschädigten.

Betriebs- vs. Berufshaftpflicht: Wo liegen die Unterschiede?

Die Begriffe Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht werden gerne synonym verwendet, meinen jedoch nicht ganz dasselbe. Anders als bei der Betriebshaftpflichtversicherung stehen bei der Berufshaftpflichtversicherung die Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden im Vordergrund. Sie richtet sich deshalb vor allem an Dienstleistungsunternehmen wie Anwaltskanzleien oder Steuerberater:innen. Für einige Berufsgruppen ist die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, damit diese überhaupt erst die Zulassung zu ihrer Tätigkeit erhalten.

Eine ähnliche Pflicht gibt es für die Betriebshaftpflicht nur in absoluten Ausnahmefällen, beispielsweise im Bewachungsgewerbe. Sie ist jedoch für viele Gründer:innen, gerade in produzierenden Betrieben, so wichtig wie die Privathaftpflicht. Während die Berufshaftpflicht vorwiegend monetäre Schäden abdeckt, soll die Betriebshaftpflicht, wie schon mehrfach erwähnt, bei Sachschäden und Personenschäden greifen. Beide lassen sich also als Ergänzung zueinander verstehen.

Einsatzbereiche der Betriebshaftpflichtversicherung

Im rasanten Berufsalltag können sich schnell kleine und größere Fehler einschleichen, deren Schäden existenzbedrohende Kosten nach sich ziehen können. Das Handwerk, die Industrie und der Handel bieten traditionell das größte Schadenspotenzial. Aber auch in der Gastronomie, in der Personenbeförderung oder für Transport- und Logistikunternehmen hat der Versicherungsschutz eine große Bedeutung.

Ein klassischer Anwendungsfall für die Berufshaftpflichtversicherung sind Schadensersatzforderungen in Form von Schmerzensgeld. Wenn du einer oder einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügst, können sich daraus enorme Kosten ergeben, da du neben Schmerzensgeld womöglich auch für die Behandlungskosten aufkommen musst. Dies ist in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Typische Anwendungsbeispiele für die Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Schmerzensgeld
  • Transportschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Verlust des Büroschlüssels (Austausch von Schließanlagen)
  • Schäden an elektrischen Leitungen (Kurzschluss)

So findest du die passende Betriebshaftpflichtversicherung

Auf der Suche nach der passenden Betriebshaftpflichtversicherung für dein Unternehmen solltest du zunächst im Internet recherchieren. Es gibt eine große Bandbreite von Versicherern, deren Angebote sich in Preis und Leistungsumfang unterscheiden.

Zahlreiche Vergleichsseiten im Web geben dir einen guten ersten Überblick darüber, welche Versicherungsgesellschaften für dich relevant sind. Wenn du eine grobe Vorauswahl getroffen hast, lohnt es sich, die Policen im Detail anzuschauen – auch das ist für gewöhnlich im Internet möglich. Im Zweifel kannst du die Anbieter:innen direkt kontaktieren und eventuelle Fragen klären.

Häufiges Entscheidungskriterium sind die monatlichen Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung, die jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen. Einer davon ist die Höhe der Deckungssumme, die im Schadensfall maximal gezahlt werden kann. Je nach Branche und Schadensrisiko kann die empfohlene Deckungssumme variieren, verschiedene Quellen schlagen jedoch mindestens 3 Millionen EUR vor.

Die Anbieter:innen bewerten ihr eigenes Risiko je nach Branche deines Unternehmens. Ein Transportunternehmen oder ein Malerbetrieb sind typischerweise anfälliger für Versicherungsschäden als ein reiner Bürobetrieb. Dementsprechend sind die Beiträge für diese Branchen höher als für reine Dienstleister.

Indem du eine Selbstbeteiligung vereinbarst, kannst du die Kosten für deine Betriebshaftpflichtversicherung senken. Im Schadensfall musst du dann aber womöglich einen Teil der Summe selbst tragen. Hier solltest du dein Risiko vorab genaustens beurteilen und dich im Zweifel von einer Expert:in beraten lassen.

Die besten Tarife für eine Betriebshaftpflicht im Überblick

AXA

Bei der AXA beträgt der Jahresbeitrag für ein Sicherheitsunternehmen mit 5 Vollzeitkräften und einem Jahresumsatz von 340.000 € beispielsweise knapp 1.350 €.

Leistungen:

  • Verlust bewachter Sachen bis 20.000 €
  • Verstöße gegen Datenschutz
  • Verlust von Schlüsseln
  • Haftung nach Geschäftsaufgabe: 5 Jahre

Deckungssumme: 5.000.000 €

Selbstbehalt: 250 €

VHV

Für ein Café mit 3 Vollzeitkräften und einem jährlichen Umsatz von knapp 400.000 € zahlst du bei der VHV einen Jahresbeitrag von nur 119 €.

Leistungen:

  • Verlust von Sachen im Restaurant
  • Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und Grundstücken
  • Verlust von Schlüsseln
  • Subunternehmer:innen
  • Obhutsschäden bis 300.000 €

Deckungssumme: 5.000.000 €

Selbstbehalt: kein Selbstbehalt

Gothaer

Ein Reinigungsdienst mit 10 Vollzeitkräften und einem Jahresumsatz von rund 300.000 € zahlt jährlich ca. 1.600 € für die Versicherung.

Leistungen:

  • Haftung nach Geschäftsaufgabe: 30 Jahre
  • Mietsachschäden bis 500.000 €
  • Folgeschäden Schlüsselverlust
  • Subunternehmer:innen

Deckungssumme: 5.000.000 €

Selbstbehalt: 250 €

Nürnberger

Für einen Friseursalon mit 3 Vollzeitkräften und einem jährlichen Umsatz von ca. 350.000 € beträgt die Versicherung hier ca. 85 € im Jahr.

Leistungen:

  • Verlust von Schlüsseln
  • Obhutsschäden bis 50.000 €
  • Datenschutzverstöße
  • Fehlerhafte Behandlungen

Deckungssumme: 5.000.000 €

Selbstbehalt: 250 €

Ergo

Eine Malerei mit 5 Vollzeitkräften und einem Jahresumsatz von 340.000 € zahlt bei der Ergo jährlich ca. 600 €.

Leistungen:

  • Mietschäden
  • Schäden auf dem Betriebsgelände
  • Be- und Entladungsschäden
  • Subunternehmer:innen

Deckungssumme: 5.000.000 €

Selbstbehalt: 250 €

Fazit

Obwohl sie allein keinen vollumfänglichen Schutz bietet, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für nahezu jedes Unternehmen zu empfehlen. Das gilt vor allem dann, wenn du Angestellte beschäftigst, da diese über deine Police mitversichert sind. Ergänzend zu deiner BHV kannst du eine Berufshaftpflicht abschließen – sofern sie für dein Gewerbe nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist.

Im Netz finden sich zahlreiche Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften. Welches von ihnen das passende ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, allen voran deiner Branche und dem mit ihr einhergehenden Schadensrisiko. Wir hoffen, dieser Beitrag konnte die wesentlichen deiner Fragen klären!

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Beratung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Beratung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände gelten. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.

Häufig gestellte Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab und schwanken aufgrund dessen von Unternehmen zu Unternehmen. Entscheidende Kriterien sind beispielsweise deine Branche, die maximale Deckungssumme und das Vorhandensein einer Selbstbeteiligung im Schadensfall. Einige Versicherer bieten eine BHV bereits ab 7-10 Euro im Monat an.

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?

Die Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht besteht nur für einige wenige Branchen, die traditionell ein hohes Schadensrisiko bieten. Das ist beispielsweise im Überwachungsgewerbe und für Betreiber:innen von Schießanlagen der Fall. Davon ab ist die Versicherung keine Pflicht, sie wird aber für Unternehmer:innen nahezu aller Branchen empfohlen, da sie vor existenziellen Schäden schützen kann.

Was wird durch eine Betriebshaftpflicht versichert?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift grundsätzlich bei Personen- und Sachschäden, die du oder deine Mitarbeiter:innen Dritten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zufügen. Das gilt auch bei einfacher bis grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus werden auch Kosten für Gutachter:innen und Sachverständige abgedeckt. Die BHV dient zudem der Abwehr unberechtigter Ansprüche und kann entsprechende Gerichtskosten abdecken.

Was wird durch die Betriebshaftpflicht nicht versichert?

Eine Betriebshaftpflicht zahlt nicht für sog. „echte“ Vermögensschäden, die beispielsweise infolge einer mangelnden Beratung entstanden sind. Auch strafrechtliche Schadenersatzansprüche oder die Nichteinhaltung von Fristen und Terminen deckt sie nicht ab. Unbedingt zu beachten ist auch, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nur dann zum Tragen kommt, wenn Dritte geschädigt werden – bei Schäden am eigenen Unternehmen zahlt sie nicht.

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